des Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag gehen Nutzen und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Je- der Interessent hat an der Ausstellung/Besichtigung, die der Auktion vorausgeht, Gelegenheit, sich einge- hend über den Zustand der Objekte persönlich zu ori- entieren. Die Beschreibung der Objekte in diesem Ka- talog hat nur den Charakter einer Meinungsäusserung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für unrichtige Zuschreibun- gen oder unrichtige Angaben bezüglich Ursprung, Da- 18. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktions- gutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Ver- sandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Ver- sandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvor- schriften etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhand- lungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrück- lich ab. tum, Alter, Herkunft, Zustand oder Echtheit noch für 19. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grund- andere offene oder versteckte Mängel. sätzlich nicht bekanntgegeben. 12.1 Schilderungen und Beschreibungen im eCatalogue (digitaler Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Online- bieter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose. 13. Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst in- nerhalb 25 Tagen nach Beendigung der Auktion, dem Ver- steigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Kata- logbeschreibung um eine Fälschung handelt, wird der Ver- steigerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt in- nerhalb der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurück- gegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befunden hat. Reklamationen, die nach dem 25. Tag nach Beendigung der Versteigerung bei der Peter Rapp AG ein- gehen, können nicht akzeptiert werden. 14. Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind grundsätz- lich von jeder Reklamation ausgeschlossen. 15. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor der Auktion in Wil besichtigt werden. Schilderungen und Beschreibungen im eCatalogue sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigen- schaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Quali- tät, Quantität und Echtheit der Lose. 16. Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschie- denheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Aukti- onsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der Be- sichtigung sowohl vor als auch während der Auktion gegeben ist. 17. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng in- teressewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen. 20. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden. 21. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverlet- zung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Hand- lung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vor- sätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. 22. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Per- sonen ohne Angaben von Gründen von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen. 23. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizeri- schem Recht. 24. Für gewisse Gegenstände, die aus Häuten oder Fellen be- stimmter Tierarten hergestellt wurden, besteht das CITES- Übereinkommen. Das Auktionshaus Rapp ist weder auto- risiert noch befähigt, solche Ausfuhrbescheinigungen zu erstellen. Einzig der Käufer ist dafür verantwortlich, für sei- ne gekauften Objekte diese Bescheinigung zu erbringen. Das Auktionshaus Rapp übernimmt für solche Bescheini- gungen keine Garantie und keine Kosten für allfällige Ge- bühren. 25. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfäng- lich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Ge- schäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktions- material abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedin- gungen ist der deutsche Originaltext massgebend. Wil, April 2022 Deutsch | 17