8. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Minder- erlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. 9. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auk- tionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versand- spesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers. 10. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. 11. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt be- schrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müssen bis spätestens drei Wochen nach der Auktion bei der Peter Rapp AG eingegangen sein. 12. Die in diesem Katalog angebotenen Objekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag gehen Nut- zen und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Jeder Interessent hat an der Ausstel- lung/Besichtigung, die der Auktion vorausgeht, Gelegenheit, sich eingehend über den Zustand der Objekte persönlich zu orientieren. Die Beschreibung der Objekte in diesem Katalog hat nur den Charakter einer Meinungsäusserung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für unrichtige Zu- schreibungen oder unrichtige Angaben bezüglich Ursprung, Datum, Alter, Herkunft, Zustand oder Echtheit noch für andere offene oder versteckte Mängel. 12.1 Schilderungen und Beschreibungen im eCatalogue (digitaler Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Onlinebieter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose. 13. Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst innerhalb 25 Tagen nach Been- digung der Auktion, dem Versteigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Katalogbeschreibung um eine Fäl- schung handelt, wird der Versteigerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt innerhalb der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befunden hat. Reklamationen, die nach dem 25. Tag nach Beendigung der Versteige- rung bei der Peter Rapp AG eingehen, können nicht akzeptiert werden. 14. Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind grundsätzlich von jeder Reklamation ausgeschlossen. 13