VERSTEIGERUNGSBEDINGUNGEN MÜNZEN, MEDAILLEN, ORDEN, BANKNOTEN 1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Wäh- rungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vor- rang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals aus- gerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5 %, maximum 10 %. 2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über. 3. Alle mit * bezeichneten Auktionslose, die in diesem Kata- log abgedruckt sind, unterliegen grundsätzlich der Schwei- zer Mehrwertsteuer. Auf den Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus allfällige Porto-, Versicherungs- und Zusatzdienstleis- tungskosten, wird in jedem Fall die gesetzliche Mehrwert- steuer von 7,7% erhoben. Ohne * bezeichnete Lose: Bei allen Auktionslosen in die- sem Katalog, die nicht mit einem Stern gekennzeichnet sind, muss die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7,7% nur auf das Aufgeld, allfällige Porto-, Versicherungs- und Zu- satzdienstleistungskosten entrichtet werden. 4. Für Platin-, Silber- und Kupfermünzen sowie alle Medaillen, Orden, Aktien, Geldscheine, Antiquitäten etc. wird auf den Endbetrag der Auktionsrechnung (Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus Porto, plus Versicherung) die gesetzliche MwSt von 7,7% erhoben. Wenn der Inhalt eines Loses aus mehreren Münzen und/oder Medaillen aus verschiedenen Metallen besteht, ist auf dieses Los die gesetzliche MwSt von 7,7% vollständig zu entrichten. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vor- steuer in Abzug bringen. Der Käufer erklärt sich damit ein- verstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält. 5. Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteige- rungsbedingungen von Punkt 2 und 3 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abge- ben möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Inter- netseiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen. 6. Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich be- kannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auk- tion mittels dafür vorgesehenen Formulars registrieren. Neukunden müssen folgende Informationen und Unterla- gen hinterlassen: · Kopie gültiger Reisepass oder ID · Vorlage einer gültigen Kreditkarte 7. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rech- nung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Über- schreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzu- heben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Minder- erlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. 8. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach voll- ständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zu- gestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers. 9. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlage- nen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käu- fer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. Die Peter Rapp AG gewährt auf Anfrage 16 | Deutsch