zen und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Jeder Interessent hat an der Ausstellung/Besichtigung, die der Auktion vorausgeht, Gelegenheit, sich eingehend über den Zustand der Objekte persönlich zu orientieren. Die Beschreibung der Objekte in diesem Katalog hat nur den Charakter einer Meinungsäusserung und stellt kei- ne Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für unrichtige Zuschreibungen oder unrichtige Angaben bezüglich Ursprung, Datum, Alter, 18. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktions- gutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Ver- sandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Ver- sandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschrif- ten etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab. Herkunft, Zustand oder Echtheit noch für andere offene 19. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätz- oder versteckte Mängel. lich nicht bekanntgegeben. 12.1 Schilderungen und Beschreibungen im eCatalogue (digitaler Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Onlinebie- ter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose. 13. Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst in- nerhalb 25 Tagen nach Beendigung der Auktion, dem Ver- steigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Katalog- beschreibung um eine Fälschung handelt, wird der Verstei- gerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt innerhalb der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befunden hat. Reklamationen, die nach dem 25. Tag nach Beendigung der Versteigerung bei der Peter Rapp AG eingehen, können nicht akzeptiert werden. Absatz 11 bezieht sich ausschliess- lich auf Uhren. Schmuckstücke und Luxushandtaschen sind ausgeschlossen. 14. Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind grundsätz- lich von jeder Reklamation ausgeschlossen. 15. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor der Auktion in Wil besichtigt werden. Schilderungen und Beschreibungen im eCatalogue, sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigenschaf- ten dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quan- tität und Echtheit der Lose. 16. Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschieden- heiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgu- tes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der Besichti- gung sowohl vor als auch während der Auktion gegeben ist. 17. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng inte- ressewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einrei- chen und die Auftragssumme begrenzen. 20. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder man- gelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für techni- sche Probleme während der Live-Auktion (Bieten ich Echt- zeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden. 21. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverlet- zung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzli- ches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. 22. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH- 9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen. 23. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizeri- schem Recht. 24. Für gewisse Gegenstände, die aus Häuten oder Fellen be- stimmter Tierarten hergestellt wurden besteht das CITES- Übereinkommen. Das Auktionshaus Rapp ist weder auto- risiert noch befähigt, solche Ausfuhrbescheinigungen zu erstellen. Einzig der Käufer ist dafür verantwortlich, für seine gekauften Objekte diese Bescheinigung zu erbringen. Das Auktionshaus Rapp übernimmt für solche Bescheinigungen keine Garantie und keine Kosten für allfällige Gebühren. 25. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausser- halb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlos- sen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedin- gungen ist der deutsche Originaltext massgebend. Wil, März 2020 Deutsch | 15