Versteigerungsbedingungen

  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5 %, maximum 10 %.
  2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über. 
  3. Alle Auktionslose, die in diesem Katalog abgedruckt sind, unterliegen grundsätzlich der Schweizer Mehrwertsteuer. Auf den Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus allfällige Porto-,
    Versicherungs- und Zusatzdienstleistungskosten, wird in jedem Fall die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7,7 % erhoben. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung
    als Vorsteuer in Abzug bringen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.
  4. Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteigerungsbedingungen
    von Punkt 2 und 3 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen.
  5. Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich bekannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels dafür vorgesehenen Formulars registrieren. Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen hinterlassen:
    · Kopie gültiger Reisepass oder ID
    · Adressnachweis
  6. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei  Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. 
  7. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.
  8. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. Die Peter Rapp AG gewährt auf Anfrage und gegen entsprechende Sicherheiten eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen müssen vor der Auktion vertraglich geregelt werden und bedürfen der schriftlichen Form.
  9. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Wertvolle Marken tragen in der Regel
    Prüfzeichen zuständiger Experten oder sind mit Attesten versehen. Bei fotografierten Marken ist für Rand, Zähnung, Stempel usw. die Abbildung massgebend. Fehler, die sich aus den Abbildungen ergeben (Schnitt, Zähnung, Stempel, Zentrierung etc.), können nicht beanstandet werden. 
  10. Die Peter Rapp AG haftet für die verkauften Briefmarken wie folgt:
    10.1 Bei geprüften Einzellosen anerkennt der Käufer die in den Losbeschreibungen erwähnten Zertifikate (Atteste) und Signaturen als verbindlich, insbesondere auch hinsichtlich der Echtheit und der Qualität der Lose; ebenso anerkennt der Käufer die inhaltliche Vollständigkeit der Atteste. Eine darüber hinausgehende Haftung der Peter Rapp AG, beispielsweise aufgrund anderer Atteste oder Gutachten, ist  ausgeschlossen.
    10.2 Bei ungeprüften Einzellosen haftet die Peter Rapp AG grundsätzlich während der Dauer eines Jahres, ab dem Zeitpunkt des Zuschlags, für die Echtheit der verkauften
    Briefmarken. Diese Echtheitsgarantie bezieht sich sowohl auf die Marken als auch auf deren Stempel. Diese Haftung der Peter Rapp AG für die Qualität ungeprüfter Marken besteht aber nur bei Einhaltung der Reklamationsfrist gemäss nachfolgender Ziff. 11.
    10.3 Bei Sammlungen, Doublettenposten und Sammellosen (von mehr als drei Marken) ist jegliche Gewährspflicht der Peter Rapp AG aufgehoben. Die Beschreibungen und die Abbildungen einzelner Marken/Briefe aus umfangreichen Sammlungen/Partien oder Losen stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar. Beschreibungen und Abbildungen sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose und keine Garantien für die Beschaffenheit einzelner Marken.
  11. Bei einer Echtheitsbeanstandung gemäss vorstehender Ziff. 10.2 muss der Beweis einer Fälschung mit Attest eines von der Peter Rapp AG anerkannten Prüfers erbracht werden. Beanstandete Lose sind im Original- und Lieferzustand einzureichen. Das Anbringen von Zeichen oder Signaturen jeglicher Art, insbesondere Zeichen oder Stempel wie «falsch, verfälscht, Stempel falsch», gilt als Veränderung und ist nicht statthaft. Qualitätsbeanstandungen gemäss vorstehender Ziff. 10.2 müssen bis spätestens 20 Tage nach Beendigung der Auktion bei der Peter Rapp
    AG eingegangen sein. Bei berechtigter Beanstandung wird das Los zurückgenommen, Zuschlagspreis und Aufgeld zurückerstattet. Die Kosten von Nachprüfungen gehen in diesem Fall zu Lasten des Einlieferers. Bei unberechtigter Reklamation hat die Kosten von Nachprüfungen der Käufer zu tragen. Ist der Käufer mit der Bezahlung des Zuschlagspreises oder Aufgeldes in Verzug, erlischt jegliches Reklamationsrecht.
  12. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor und während der Auktion in Wil besichtigt werden. Auf Wunsch orientieren wir schriftliche Bieter mit Fotokopien über die Atteste und schildern diesen den Zustand und Inhalt der Lose. Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog, sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.
  13. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.
  14. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktionsgutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Versandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Versandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab. 
  15. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Die Peter Rapp AG ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.
  16. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden. 
  17. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
  18. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH–9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen, ohne Angaben von Gründen, von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen.
  19. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. 
  20. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden  ersteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.
  1. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen,
    umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5 %, maximum 10 %.
  2. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und
    allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.
  3. Alle mit * bezeichneten Auktionslose, die in diesem Katalog abgedruckt sind, unterliegen grundsätzlich der Schweizer Mehrwertsteuer. Auf den Zuschlagspreis, plus Aufgeld, plus allfällige Porto-, Versicherungs- und Zusatzdienstleistungskosten,
    wird in jedem Fall die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7,7% erhoben. Ohne * bezeichnete Lose: auf alle staatlich, zu Zahlungszwecken geprägte Goldmünzen und das darauf anfallende Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten und Zusatzdienstleistungen wird keine Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % erhoben.
  4. Für Platin-, Silber- und Kupfermünzen sowie alle Medaillen, Orden, Aktien, Geldscheine, Antiquitäten etc. wird auf den Endbetrag der Auktionsrechnung (Zuschlagspreis, plus
    Aufgeld, plus Porto, plus Versicherung) die gesetzliche MwSt von 7,7% erhoben. Wenn der Inhalt eines Loses aus mehreren Münzen und/oder Medaillen aus verschiedenen
    Metallen besteht, ist auf dieses Los die gesetzliche MwSt von 7,7% vollständig zu entrichten. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten
    MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer
    eine Kommission erhält. 
  5. Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteigerungsbedingungen
    von Punkt 2 und 3 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich der Aufpreis nach den auf den  entsprechenden Internetseiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen.
  6. Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich bekannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels dafür vorgesehenen Formulars registrieren.
    Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen hinterlassen:
    · Kopie gültiger Reisepass oder ID
    · Adressnachweis
  7. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.
  8. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.
  9. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen. Die Peter Rapp AG gewährt auf Anfrage  und gegen entsprechende Sicherheiten eine Verlängerung der Zahlungsfrist. Solche Sonderregelungen müssen vor der Auktion vertraglich geregelt werden und bedürfen der schriftlichen Form.
  10. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müssen 20 Tage nach der Auktion bei der Peter Rapp AG eingegangen sein.
  11. Bei der Auktion anwesende Käufer kaufen grundsätzlich «wie besehen». Schriftliche Bieter haben die Möglichkeit, sich über den Zustand der Lose während der Besichtigungstage persönlich oder durch einen Vertreter zu informieren.
    Eine Reklamation wegen Meinungsverschiedenheiten über den Erhaltungsgrad eines Loses wird nicht akzeptiert. Lose von mehr als einem Exemplar sind von jeglicher Reklamation ausgeschlossen.
  12. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor und während der Auktion in Wil besichtigt werden. Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog, sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.
  13. Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion gegeben ist.
  14. Wenn der Käufer die von uns erworbene Ware einem Grading Service übergeben will, übernimmt die Peter Rapp AG keine Garantie, dass die Münzen dort angenommen oder entsprechend unserer Bewertung eingestuft werden. Wir übernehmen keine Verantwortung, dass die durch uns versteigerten Objekte bei den sogenananten Gradingunternehmen angenommen und die Erhaltungsqualität in einer ähnlichen Form eingeschätzt wird. Sollte ein Gradingunternehmen zu einer anderen Einschätzung kommen, berechtigt dies nicht zu einer Rückabwicklung des Kaufes. Bei Stücken, die uns in Slabs (in Plastik verschweissten Hüllen) eingeliefert worden sind, entfällt die Echtheitsgarantie. Wir übernehmen keine Garantie in diesem Falle für versteckte Mängel wie z.B. Randfehler, Henkelspuren und dergleichen. 
  15. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote
    einreichen und die Auftragssumme begrenzen. 
  16. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktionsgutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Versandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Versandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab.
  17. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben. Die Peter Rapp AG ist ermächtigt, alle Rechte des Einlieferers aus seinen Aufträgen und aus den Zuschlägen in eigenem Namen gegenüber dem Käufer geltend zu machen.
  18. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden. 
  19. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.
  20. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen, von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen. 
  21. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
  22. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.
  1. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten für die klassische Saalauktion sowie für die Online-Auktion «RAPP ONLINE ONLY».

  2. Die Versteigerungsobjekte werden durch die Peter Rapp AG im Namen und auf Rechnung des Einlieferers bzw. Verkäufers versteigert. Die Peter Rapp AG handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung als direkter Stellvertreter des Einlieferers / Verkäufers. 

  3. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5 % , maximum 10 %.

  4. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über. 

  5. Auf das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistungen hat der Käufer die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % zu entrichten. Alle im Auktionskatalog mit * bezeichneten Lose sind vollumfänglich
    mehrwertsteuerpflichtig. Bei diesen Losen wird die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % auf den Zuschlagspreis plus das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistungen verrechnet. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit
    Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-
    Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.

  6. Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteigerungsbedingungen
    von Punkt 4 und 5 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen.

  7. Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich bekannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels dafür vorgesehenem Formular registrieren. Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen hinterlassen:
    · Kopie gültiger Reisepass oder ID
    · Adressnachweis

  8. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. 

  9. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.

  10. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen.

  11. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müssen bis spätestens drei Wochen nach der Auktion bei der Peter Rapp AG eingegangen sein.

  12. Die in diesem Katalog angebotenen Objekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag gehen
    Nutzen und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Jeder Interessent hat an der Ausstellung/Besichtigung, die der Auktion vorausgeht, Gelegenheit, sich eingehend über den Zustand der Objekte persönlich zu orientieren. Die Beschreibung der Objekte in diesem Katalog hat nur den Charakter einer  Meinungsäusserung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für unrichtige Zuschreibungen oder unrichtige Angaben bezüglich Ursprung, Datum, Alter, Herkunft, Zustand oder Echtheit noch für andere offene oder versteckte Mängel.
    12.1 Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog (digitaler Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Onlinebieter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.

  13. Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst innerhalb 20 Tagen nach Beendigung der Auktion, dem Versteigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Katalogbeschreibung
    um eine Fälschung handelt, wird der Versteigerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt innerhalb
    der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befunden hat. Reklamationen, die nach dem 20. Tag nach Beendigung der Versteigerung bei der Peter Rapp AG eingehen, können nicht akzeptiert werden.

  14. Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind grundsätzlich von jeder Reklamation ausgeschlossen. 

  15. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor der Auktion in Wil besichtigt werden. Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose. 

  16. Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion gegeben ist.

  17. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.

  18. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktionsgutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Versandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Versandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab.

  19. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben.

  20. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden.

  21. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist.

  22. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen.

  23. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.

  24. Für gewisse Gegenstände, die aus Häuten oder Fellen bestimmter Tierarten hergestellt wurden, besteht das CITESÜbereinkommen. Das Auktionshaus Rapp ist weder autorisiert noch befähigt, solche Ausfuhrbescheinigungen zu erstellen. Einzig der Käufer ist dafür verantwortlich, für seine gekauften Objekte diese Bescheinigung zu erbringen. Das Auktionshaus Rapp übernimmt für solche Bescheinigungen
    keine Garantie und keine Kosten für allfällige Gebühren. 

  25. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden  Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.

  1. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten für die klassische Saalauktion sowie für die Online-Auktion «RAPP ONLINE ONLY».
  2. Die Versteigerungsobjekte werden durch die Peter Rapp AG im Namen und auf Rechnung des Einlieferers bzw. Verkäufers versteigert. Die Peter Rapp AG handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung als direkter Stellvertreter des Einlieferers / Verkäufers. 
  3. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum 5 %, maximum 10 %.
  4. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.
  5. Auf das Aufgeld sowie allfällige Porto- und Versicherungskosten sowie Zusatzdienstleistungen hat der Käufer die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % zu entrichten. Alle im Auktionskatalog mit * bezeichneten Lose sind vollumfänglich mehrwertsteuerpflichtig. Bei diesen Losen wird die Schweizer Mehrwertsteuer von zurzeit 7,7 % auf den Zuschlagspreis plus das Aufgeld sowie allfällige Porto-
    und Versicherungskosten sowie  Zusatzdienstleistungen verrechnet. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.
  6. Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteigerungsbedingungen
    von Punkt 4 und 5 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen.
  7. Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich bekannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels dafür vorgesehenem Formular registrieren. Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen hinterlassen:
    · Kopie gültiger Reisepass oder ID
    · Adressnachweis
  8. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen.  
  9. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe- oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers. 
  10. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen.
  11. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt beschrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müssen bis spätestens 20 Tage nach der Auktion bei der Peter Rapp AG eingegangen sein. 
  12. Die in diesem Katalog angebotenen Objekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag gehen Nutzen und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Jeder Interessent hat an der Ausstellung/Besichtigung, die der Auktion vorausgeht, Gelegenheit, sich eingehend über den Zustand der Objekte persönlich zu orientieren. Die Beschreibung der Objekte in diesem Katalog hat nur den Charakter einer  Meinungsäusserung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für unrichtige Zuschreibungen oder unrichtige Angaben bezüglich Ursprung, Datum, Alter, Herkunft, Zustand oder Echtheit noch für andere offene oder versteckte Mängel.
    12.1 Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog (digitaler Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Onlinebieter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.
  13. Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst innerhalb 20 Tagen nach Beendigung der Auktion, dem Versteigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Katalogbeschreibung um eine Fälschung handelt, wird der Versteigerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt innerhalb
    der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befunden hat. Reklamationen, die nach dem 20. Tag nach Beendigung der Versteigerung bei der Peter Rapp AG eingehen, können nicht akzeptiert werden. 
  14. Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind grundsätzlich von jeder Reklamation ausgeschlossen. 
  15. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor der Auktion in Wil besichtigt werden. Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog sowie Kopien allfälliger Abbildungen und Attestkopien zuhanden schriftlicher Bieter, stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose. 
  16. Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion gegeben ist.
  17. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, edoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote
    einreichen und die Auftragssumme begrenzen. 
  18. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktionsgutes behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Versandaufträge in Länder vornehmen, welche spezielle Versandbestimmungen oder Sanktionen gegen die Einfuhr von bestimmten Auktionsgütern herausgegeben haben. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die
    Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab.
  19. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben.
  20. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet- oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden. 
  21. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver  Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. 
  22. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen.
  23. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht. 
  24. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden  ersteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.
  1. Die vorliegenden Versteigerungsbedingungen gelten für die klassische Saalauktion
    sowie für die Online-Auktion «RAPP ONLINE ONLY». 
  2. Die Versteigerungsobjekte werden durch die Peter Rapp AG im Namen und auf Rechnung des Einlieferers bzw. Verkäufers versteigert. Die Peter Rapp AG handelt im fremden Namen und auf fremde Rechnung als direkter Stellvertreter des Einlieferers / Verkäufers. 
  3. Die Versteigerung erfolgt freiwillig und öffentlich gegen sofortige Barzahlung in Schweizer Franken. Fremde Währungen werden zum Tageskurs angenommen
    oder gemäss Gutschrift einer Schweizer Grossbank angerechnet. Gültig ist der Tag des Eingangs oder der Gutschrift. Die Peter Rapp AG hat das Recht, Lose zurückzuziehen, umzugruppieren oder den Zuschlag zu verweigern. Bei gleich hohen Geboten hat das früher eingegangene Vorrang, bei Missverständnissen wird das Los nochmals ausgerufen. Die Steigerungsstufen betragen minimum
    5 %, maximum 10 %. 
  4. Den Zuschlag erhält der Meistbietende, er verpflichtet sich zur Abnahme des Loses. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 25 % erhoben. Zuschlagspreis, Aufgeld und allfällige Mehrwertsteuer (MwSt) sind sofort zur Zahlung fällig. Wer für Dritte bietet, haftet neben dem Dritten als Solidarschuldner. Mit dem Zuschlag geht die Gefahr auf den Käufer über.
  5. Alle in diesem Katalog angebotenen Lose unterliegen grundsätzlich der Schweizer
    Mehrwertsteuer. Auf den Endbetrag der  Auktionsrechnung (Zuschlagspreis, plus
    Aufgeld, plus allfällige Porto- und Versicherungskosten) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer von 7,7% erhoben. Die MwSt entfällt, falls die ersteigerten Lose von der Peter Rapp AG ins Ausland spediert werden. Käufern mit Wohnsitz ausserhalb der Schweiz, welche ihre Lose in Wil persönlich übernehmen, wird die MwSt fakturiert, später aber rückvergütet, sofern sie uns eine vom Schweizer Zoll rechtskräftig bestätigte  Ausfuhrbescheinigung beibringen können. Inländische Händler können den an die Peter Rapp AG bezahlten MwSt-Betrag in ihrer eigenen MwSt-Abrechnung als Vorsteuer in Abzug bringen. Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die Peter Rapp AG auch vom Einlieferer eine Kommission erhält.
  6. Käufer haben die Möglichkeit, ihre Gebote mit dem Rapp Live-Online-Bietsystem (bieten in Echtzeit am eigenen Computer) abzugeben. Hierfür ist eine Registrierung unter www.rapp-auktionen.ch notwendig. Nebst den Versteigerungsbedingungen
    von Punkt 4 und 5 fallen für diesen Service keine zusätzlichen Gebühren an. Falls Käufer ihre Gebote nicht über das Rapp Online-Livesystem abgeben möchten und ein anderes System bevorzugen, richtet sich der Aufpreis nach den auf den entsprechenden Internetseiten veröffentlichten Geschäftsbedingungen.
  7. Alle Bieter, welche der Peter Rapp AG nicht persönlich bekannt sind, müssen sich 48 Stunden vor Beginn der Auktion mittels dafür vorgesehenem Formular registrieren. Kunden müssen folgende Informationen und Unterlagen hinterlassen:
    · Kopie gültiger Reisepass oder ID
    · Adressnachweis
  8. Die ersteigerten Lose sind umgehend nach Erhalt der Rechnung bzw. Vorausrechnung, spätestens aber innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung der Auktion zu bezahlen. Bei Überschreitung dieser Zahlungsfrist tritt der Käufer umgehend in Zahlungsverzug und die Peter Rapp AG ist berechtigt, Zinsen in Höhe von zurzeit 5 % p.a. zu berechnen. Die Peter Rapp AG behält sich bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei Verweigerung der Abnahme das Recht vor, entweder auf Erfüllung des Vertrages sowie auf Zahlung des Kaufpreises und Schadenersatz zu klagen oder das Kaufgeschäft aufzuheben. In diesem Fall ist die Peter Rapp AG berechtigt, über die Lose anderweitig zu verfügen, insbesondere kann sie die Lose freihändig verkaufen oder erneut versteigern oder versteigern lassen. Der Käufer haftet in jedem Fall für den entstehenden Schaden sowie für einen eventuellen Mindererlös. Auf einen Mehrerlös hat er keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht zugelassen. 
  9. Die Aushändigung der Lose erfolgt grundsätzlich nach vollständiger Bezahlung der Auktionsrechnung. Es liegt allein im Ermessen der Peter Rapp AG, Lose gegen Rechnung zu übergeben. Die Lose werden dem Käufer durch die Peter Rapp AG versichert per Post oder auf anderem Weg zugestellt, in der Regel per Einschreibe oder Wertsendung. Die Versandspesen und Versicherungsprämien gehen zu Lasten des Käufers.
  10. Bis zur vollständigen Zahlung der ganzen Rechnung bleibt das Eigentum des Einlieferers an sämtlichen zugeschlagenen Losen vorbehalten. Sie dürfen vorher durch den Käufer weder weiterveräussert, verpfändet noch sonst wie auf Dritte übertragen werden. Jede Verrechnungseinrede ist ausgeschlossen.
  11. Die zur Versteigerung gelangenden Lose sind gewissenhaft und mit grösster Sorgfalt
    beschrieben. Die Beschreibungen und die Abbildungen stellen jedoch keine zugesicherten Eigenschaften dar. Begründete Beanstandungen müssen bis spätestens drei Wochen nach der Auktion bei der Peter Rapp AG eingegangen sein.
  12. Die in diesem Katalog angebotenen Objekte werden in dem Zustand versteigert, in dem sie sich im Moment des Zuschlags befinden. Mit erfolgtem Zuschlag gehen Nutzen und Gefahr der Objekte auf den Käufer über. Jegliche Haftung und Gewährleistung für Rechts- und Sachmängel sowohl des Einlieferers als auch des Auktionshauses wird im Rahmen des gesetzlich Zulässigen wegbedungen. Jeder Interessent hat an der Ausstellung/ Besichtigung, die der Auktion vorausgeht, Gelegenheit, sich eingehend über den Zustand der Objekte persönlich zu orientieren. Die Beschreibung der Objekte in diesem Katalog hat nur den Charakter einer Meinungsäusserung und stellt keine Zusicherung von Eigenschaften dar. Die Peter Rapp AG haftet weder für unrichtige Zuschreibungen oder unrichtige Angaben bezüglich Ursprung, Datum, Alter, Herkunft, Zustand oder Echtheit noch für andere offene oder versteckte Mängel.
    12.1 Schilderungen und Beschreibungen im e-Katalog (digitaler Auktionskatalog) sowie Kopien allfälliger Abbildungen und  Zertifikatkopien zuhanden schriftlicher Bieter oder Onlinebieter stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar und sind keine Garantien hinsichtlich Qualität, Quantität und Echtheit der Lose.
  13. Falls ein Käufer innert der Reklamationsfrist, das heisst innerhalb 20 Tagen nach Beendigung der Auktion, dem Versteigerer aufgrund einer anerkannten Expertise schriftlich den Nachweis erbringt, dass es sich entgegen der Katalogbeschreibung um eine Fälschung handelt, wird der Versteigerer den Kauf rückgängig machen und den Kaufpreis unter der Bedingung zurückerstatten, dass das Objekt innerhalb der Reklamationsfrist im gleichen Zustand zurückgegeben wird, in dem es sich zum Zeitpunkt des Zuschlags befunden hat. Reklamationen, die nach dem 20. Tag nach Beendigung der Versteigerung bei der Peter Rapp AG eingehen, können nicht akzeptiert
    werden. 
  14. Lose, die mehr als 1 Objekt enthalten, sind  grundsätzlich von jeder Reklamation ausgeschlossen.
  15. Alle Lose können zu den im Katalog angegebenen Zeiten vor der Auktion in Wil besichtigt werden.
  16. Erhaltungsgrad-Beanstandungen oder Meinungsverschiedenheiten bezüglich des Zustandes des ersteigerten Auktionsgutes werden nicht anerkannt, da die Möglichkeit der Besichtigung sowohl vor als auch während der Auktion gegeben ist.
  17. Schriftliche Aufträge werden gewissenhaft und streng interessewahrend, jedoch ohne Gewähr, von der Peter Rapp AG ausgeführt. Der Auftraggeber kann Alternativgebote einreichen und die Auftragssumme begrenzen.
  18. Die Peter Rapp AG ist gerne beim Versand des Auktionsgutes innerhalb der Schweiz behilflich. Die Peter Rapp AG kann aber keine Versandaufträge ins Ausland vornehmen. Die Beachtung von ausländischen Zoll- und Devisenvorschriften etc. ist Sache des Käufers. Die Peter Rapp AG lehnt die Verantwortung für allfällige Folgen, die aus Widerhandlungen solcher Bestimmungen entstehen können, ausdrücklich ab.
  19. Die Namen der Einlieferer und der Käufer werden grundsätzlich nicht bekanntgegeben.
  20. Die Peter Rapp AG kann nicht für eine fehlerhafte oder mangelnde Internet oder Telefonverbindung sowie für technische Probleme während der Live-Auktion (Bieten in Echtzeit übers Internet) verantwortlich gemacht werden. 
  21. Schadenersatzansprüche gegen die Peter Rapp AG, sei es aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsbruch oder unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln verursacht worden ist. 
  22. Erfüllungsort und ausschliesslicher Gerichtsstand: CH-9500 Wil. Die Peter Rapp AG behält sich jedoch das Recht vor, gegen einen Schuldner gegebenenfalls auch an dessen Wohnsitz zu klagen. Sie ist zudem berechtigt, Personen ohne Angaben von Gründen von der Besichtigung und der Versteigerung auszuschliessen. Die Versteigerung untersteht ausschliesslich Schweizerischem Recht.
  23. Durch die Abgabe von Geboten und Kaufaufträgen werden die vorliegenden Versteigerungsbedingungen vollumfänglich anerkannt. Sie gelten auch sinngemäss
    für alle Geschäfte, die ausserhalb der Versteigerungen mit Auktionsmaterial abgeschlossen werden. Für die Auslegung der vorliegenden Versteigerungsbedingungen ist der deutsche Originaltext massgebend.
  24.  

Wil, Oktober 2023

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